Erarbeitet von Christian Dirscherl, Tomke Beddies, Christian Gehring und Rainer Staib
Die Ausschreitungen in der Krawallnacht nach Mitternacht am 20. Juni 2020 haben landes- und bundesweit Betroffenheit ausgelöst und der Landeshauptstadt Stuttgart einen nachhaltigen Imageschaden beschert. Der Arbeitskreis Polizei der CDU hat sich deshalb in mehreren Sitzungen zum Thema „urbane Gewalt“ beratschlagt, da dieses Phänomen die aktuelle Debatte über die Sicherheit in deutschen Großstädten beherrscht und hier nachhaltige Konzepte gefragt sind.
Ausgangslage:
In den oberen Schlossgartenanlagen treffen sich in den Abendstunden Jugendliche und Heranwachsende, die aggressiv auftreten. Hier handelt es sich zum Teil um junge Asylbewerber. Unter der Woche wird der Park in den Abendstunden von Punkern, Obdachlosen und Roma übermäßig frequentiert und es kommt zum übermäßigen Alkoholkonsum. Hierdurch wird das Sicherheitsgefühl von Passanten, beispielsweise Opernbesuchern, negativ beeinflusst.
Stuttgart war und ist eine liebens- und lebenswerte Stadt und wir sind als Arbeitskreis Polizei sehr daran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder mit einem guten Gefühl in die Stadt gehen können und Eltern keine Sorge mehr haben müssen, wenn ihre Kinder am Wochenende nach Stuttgart zum Feiern fahren.
Um die Sicherheit wiederherzustellen, muss sowohl repressiv als wie auch präventiv vorgegangen werden.
Hierzu werden verschiedene Säulen benötigt:
1.) Umgestaltung des Schlossgartens:
Es bedarf für den Schlossgarten u.a. ein Beleuchtungs- und Umgestaltungskonzept. Die Ansiedlung von Gastronomie kann hier ein Erfolgsrezept sein. Im mittleren Schlossgarten war es beispielsweise hilfreich, dass ein Biergarten integriert wurde, was dazu führte, dass viele Biergartenbesucher die Anlagen aufsuchten. Dies hielt anderes Publikum davon ab, sich noch weiterhin dort aufzuhalten. Ebenso wäre es hilfreich, bestimmte Teile der Parkanlage ab einer gewissen Uhrzeit zu schließen. bessere Ausleuchtung Obere Anlagen, Eckensee, Neues Schloss, Grünflächen Schlossplatz
2.) Recht/Änderung der Benutzungsordnung
Für die oberen Schlossgartenanlagen gilt die Benutzungsordnung des Finanzministeriums. Diese Verordnung ist zu unbestimmt und vor allem nicht bußgeldbewährt. Es gilt, diese zu überbearbeiten. Die Stadt und Land sollten sich eng abstimmen.
3.) Verwaltungsrechtliche Maßnahmen:
Konsequentes Durchsetzen von Aufenthaltsverboten:
Wenn eine Person in einem bestimmten Bereich innerhalb von drei Monaten zwei Straftaten begeht kann die Polizeibehörde gegen diese Person ein Aufenthaltsverbot bis zu drei Monaten für diesen Bereich verhängen. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab dem zweiten Verstoß besteht die Möglichkeit die Person in Beseitigungsgewahrsam zu nehmen. Bei beharrlichen Verstößen wird auch ein mehrtägiger Beseitigungsgewahrsam angeordnet.
Einleiten von fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen:
Bei Straftätern, welche mehrere Geldstrafen/Haftstrafen wegen Gewaltdelikten verhängt bekommen haben, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen.
Beantragung räumlicher Beschränkung:
Ein Teil der Asylbewerber die sich in Stuttgart aufhalten und aggressiv verhalten kommen nicht aus der Landeshauptstadt. Nach dem Asylgesetz/Aufenthaltsgesetz besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Ausländerbehörde/Regierungspräsidium bei straffälligen Asylbewerbern den Aufenthaltsbereich der Asylbewerber auf den Landkreis beschränkt in dem sie wohnen. Sprich der Ludwigsburger Asylbewerber darf sich dann nur noch im Landkreis Ludwigsburg aufhalten und nicht mehr in Stuttgart. Ab dem zweiten Verstoß liegt eine Straftat vor. Wenn dies konsequent durchgeführt werden würde (sowohl bei der Polizei bei der Antragsstellung als auch bei der zuständigen Ausländerbehörde bei der Bearbeitung) dürfte ein Großteil der auswärtigen Asylbewerber gar nicht in Stuttgart sein.
Einleiten von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei Durchführung von Straftaten:
Nicht immer wird die Möglichkeit ausgeschöpft aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. Hier sollte eine Task-Force aus Polizei und Ausländerbehörde/Regierungspräsidium eingerichtet werden. Diese überprüfen bei gewissen Straftätern ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt werden können.
4.) starke Polizeipräsenz sowie Präsenz des städt. Vollzugsdienstes
5.) Prävention
Da es sich hauptsächlich um Jugendliche/Heranwachsende handelt, sollten auch zwingend Streetworker etc. langfristig mit eingebunden werden. Um die Heranwachsenden mit ausländischen Wurzeln nicht zu „verlieren“, sollten dringend Integrationsmaßnahmen angeboten werden. Hier sind z.B. Sportveranstaltungen (z.B. Basketballturnier etc.) vorstellbar.