Ist es Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz – oder was steckt wirklich hinter dem Vorschlag der Grünen, eine gerichtlich angeordnete Maßnahme der Polizei noch einmal im Parlament prüfen zu wollen?
Traue ich der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten oder bin ich als Politiker der Meinung, dass ich es besser weiß und als oberste moralische Instanz neben meiner Tätigkeit im Parlament das letzte Wort haben sollte?
Wenn Sie so empfinden, finden Sie sich bei den Grünen im Land bestimmt wieder. Uli Sckerl fordert doch tatsächlich ein neues Kontrollgremium, das bei der Quellen-TKÜ (Telefonüberwachung) noch einmal die von Richtern angeordnete Maßnahme überprüfen soll.
Diese Forderung ist in Anbetracht unserer Historie schlicht nicht hinnehmbar!
Die freiheitlich demokratische Grundordnung steht, gemäß dem Bundesverfassungsgericht, auf unterschiedlichen Säulen - zwei von ihnen sollen jetzt beschädigt werden. Diese sind zum einen die Gewaltenteilung und zum anderen die Unabhängigkeit der Gerichte.
Wenn wir jetzt das Parlament als Aufsichtsbehörde einsetzten, kann dies künftig zu einem gefährlichen Machtmissbrauch führen, den auch Sckerl bestimmt nicht haben will und hoffentlich, bei dieser unsäglichen Forderung, nur nicht bedacht hat. Die Gewaltenteilung darf nicht angetastet werden und hat durch die Verfassung einen absoluten Bestandsschutz.
Jedoch bleibt – auch wenn die Grünen ihren Vorschlag in unüberlegter Weise nur als weiteren Schutzmechanismus gesehen haben - der fahle Beigeschmack, dass sie unserer Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten offensichtlich nicht trauen.
Rainer Staib
Landesvorsitzender
CDU Arbeitskreis der Polizei