Die von der grün-roten Landesregierung geplante und vor kurzem im Landtag beschlossene Polizeireform in Baden-Württemberg könnte nach Ansicht von Rechtsexperten zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung führen.Die von der grün-roten Landesregierung geplante und vor kurzem im Landtag beschlossene Polizeireform in Baden-Württemberg könnte nach Ansicht von Rechtsexperten zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung führen.

Bei der Polizeireform sollen die derzeit 37 Polizeidirektionen und vier Landespolizeidirektionen zu zwölf Großpräsidien zusammengefasst werden. Dies hat zur Folge, dass von den 24.000 bei der Polizei Beschäftigten rund 3600 eine neue Aufgabe erhalten oder den Arbeitsplatz wechseln müssen, viele davon gegen ihren Willen.

Das BVerwG hat in einem Urteil aus dem Jahre 2011 darauf hingewiesen, dass nach § 18 BBesG bei einer Beförderung eine Stellenbewertung stattfinden müsse. Ein Beamter habe einen in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Anspruch darauf, dass ihm ein Aufgabenbereich übertragen wird, dessen Wertigkeit seinem Amt in statusrechtlichen Sinne entspreche. Damit enthält § 18 BBesG einen Handlungsauftrag: der Dienstherr ist verpflichtet, eine Ämterbewertung vorzunehmen und sie seiner Personalwirtschaft zugrunde zu legen. Das BVerwG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Stellenbewertung nicht nur bei der Beförderung von Beamten, sondern auch bei deren Versetzung erfolgen muss.

In Baden-Württemberg fehlt es jedoch im mittleren und gehobenen Dienst an einer solchen Stellenbewertung. Dies dürfte zur Folge haben, dass reformbedingte Versetzungen gegen das Beamtengesetz verstoßen und damit rechtswidrig sind. Da die Polizeireform bereits Anfang 2014 in Kraft treten soll, dürfte die Schaffung einer gerichtsfesten Rechtslage nicht mehr rechtzeitig möglich sein.

Sollten die betroffenen Polizeibeamten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen und die Versetzungsverfügungen verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen, so kann hierdurch der Umsetzung der Polizeireform der Boden entzogen werden.

„Die Aussicht auf eine solche mögliche Klagewelle ist sicherlich kein guter und vertrauenserweckender Start in die so gelobte neue Polizeiwelt“, so der Vorsitzende des AK Polizei in Nordwürttemberg, Rainer Staib.


 
 
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